Verkehrsrecht
Die Besonderheit des Verkehrsrechts ist, dass jeder Verkehrsteilenehmer plötzlich Betroffener eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der örtlichen Polizeibehörden oder gar der Staatsanwaltschaft werden kann. Das Übersehen einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder die Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann dazu führen, dass der Betroffene rechtlichen Beistand benötigt.
Wir beraten und vertreten Sie bei unter anderem
- Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden und/oder einem drohenden Fahrverbot, z.B. aufgrund Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit, einem Abstandsverstoß, einem Rotlichtverstoß, der Benutzung eines Handys am Steuer oder dem Fahren unter Alkoholeinfluss
- Verkehrsrechtlichen Tatbeständen, wie der Fahrerflucht, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Nötigung im Straßenverkehr oder Körperverletzung
Gerne informieren wir Sie hierzu im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs. Transparent und unverbindlich. Ein Beratungsgespräch ist auch jeder Zeit per Videokonferenz möglich.