Interessantes rund um das Thema Datenschutz
EuGH:
Anlasslose Voratsdaten-speicherung unzulässig
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist so einfach nicht mit dem europäischen Recht vereinbar, entschied der EuGH bereits 2016 und bestätigte dies in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2020. Bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung stehen sich kriminalpolitische Interessen und der Schutz der Grundrechte gegenüber. Die Strafverfolgungsbehörden sehen die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Instrument bei der Kriminalitätsbekämpfung. Anderseits stellt die Vorratsdatenspeicherung einen tiefgreifenden Eingriff unter anderem in das Recht auf Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit dar.
09.10.2020
H&M soll eine Geldbuße von 35,3 Millionen Euro zahlen
- Schwerer Missbrauch des Beschäftigtendatenschutzes -
Der schwedische Bekleidungshersteller H&M steht in den letzten Tagen nicht nur wegen seiner Mode im Mittelpunkt der Öffentlichkeit, sondern auch wegen schwerer Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes.
So erließ der hamburgische Datenschutzbeauftragter Herr Prof. Dr. Caspar einen Bußgeldbescheid gegen den Bekleidungshersteller in Höhe von 35,3 Millionen Euro. Damit ist dies das höchste, bis heute verhängte Bußgeld in Deutschland.
04.10.2020
Der Restaurantbesuch und meine Daten
Mit der Verbreitung von COVID-19 hat sich der Restaurant- und Barbesuch wie wir ihn kannten verändert. So muss man heute nicht nur die Speise- und Getränkekarte eingehend studieren, sondern wird von den Gastronomen aufgefordert ein Formular mit seinen Kontaktdaten auszufüllen. Zum Teil werden neben der Telefonnummer und dem Namen, auch andere Daten, wie z.B. die Adresse oder E-Mailadresse abgefragt. Mit der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind die Menschen in Bezug auf die Verwertung ihrer personenbezogenen Daten (Daten) sensibler geworden und so stellen sich viele Menschen die Frage, ob sie verpflichtet werden können ihre Daten anzugeben und was mit den gesammelten Daten passiert.
13.08.2020
Die Corona Warn App - Anonym geht anders
Seit Juni 2020 ist sie erhältlich - die von der Bundesregierung initiierte Corona Warn App (CWA App). Die Entwicklung und Umsetzung soll rund 20 Millionen gekostet haben. Seitdem bebt in der Öffentlichkeit die Diskussion über deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Doch eigentlich könnte es ganz einfach sein: Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist nämlich auf anonyme Daten überhaupt nicht anwendbar (Art. 1 Abs. 1 DS-GVO). Würde daher die CWA App ausschließlich anonyme Daten verarbeiten, wäre die ganze Diskussion an dieser Stelle auch schon beendet. Ein Konflikt mit der DS-GVO wäre von vornherein nicht denkbar. Allein die öffentliche Debatte zeigt aber schon, dass die Datenverarbeitung durch die App wohl doch nicht so anonym sein kann, wie vielmals behauptet oder erhofft.